Die Waldwertermittlungsrichtlinien als Grundlage

Die Waldwertermittlungsrichtlinien treffen die Festlegungen zur Ermittlung des Waldwertes. Der Waldwert stellt dabei den Verkehrswert von Waldflächen dar. Er wird in umfangreichen und komplexen Berechnungen aus der Summe von Bodenwert und Wert des Waldbestandes gebildet. Bodenwert und Wert des Waldbestandes sind als gesonderte Wertermittlung herzuleiten. Die Waldwertermittlungsrichtlinien geben die umfangreichen Berechnungsvorschriften zur Ermittlung des Waldwertes vor und legen die schriftliche Form des Wertgutachtens in ihren einzelnen Ausführungen zwingend fest. Der Verkehrswert des Waldes wird zusätzlich von verschiedenen Faktoren beeinflusst, wie z.B. seine Lage, seine Erschließung und die Größe des Grundstückes aber auch der tatsächliche Zustand des Holzbestandes und das Betriebsziel. Bestehende Dienstbarkeiten, rechtliche Gegebenheiten und die Erholungsfunktion des Waldes tragen ebenso dazu bei, wie sich die Wertermittlung in der Berechnung des Verkehrswertes entwickelt. Die Lage der Waldflächen zueinander, die Standortverhältnisse des Waldes wie Klima und Boden sind dabei ebenso hinzuzuziehen wie die wertbeeinflussenden Gefahren von Sturm, Schnee, Wild und Insekten.

Ein Sachverständiger für Immobilien ist spezialisiert in der Ausfertigung von Gutachten für Immobilien und hat dadurch die Kernkompetenz für Wertgutachten erworben. Die Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken zählt dabei zum Schwerpunkt des unternehmerischen Handels im Sachverständigenbüro. Daher ist er mit den Richtlinien zur Waldwertermittlung gut vertraut. Die Gutachter als Sachverständige für Immobilien besitzen die Kompetenz für die Erfüllung der umfangreichen und komplexen Anforderungen, die durch die Waldwertermittlungsrichtlinien vorgegeben worden sind.

Der Gutachter als Sachverständiger für Immobilien ist fachlich qualifiziert, die Wertermittlungsberechnungen durchzuführen und alle Vorkehrungen zu treffen, die nach den Waldwertermittlungsrichtlinien geforderten Unterlagen wie Grundbuchauszug, Waldbodenvergleichspreise oder Katasterauszug beizubringen. Ermittlungen des Verkehrswertes bei Gutachten für Immobilien sind das Kerngeschäft im Sachverständigenbüro und ausschließlich durch eine fundierte fachliche Ausbildung zu bewältigen. Durch die auf diesem Gebiet erworbene hohe Fachkompetenz ist der Sachverständige prädestiniert für die Ausführung der geforderten Maßnahmen zur Ermittlung des Verkehrswertes entsprechend der Waldwertermittlungsrichtlinien.